Wichtige Information zum Kindergeldbezug

Zurzeit wird in den sozialen Medien eine Information verbreitet, die besagt, dass alle Kindergeldbezieher, die nicht bis spätestens Jahresende 2015 ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und die der kindergeldberechtigten Kinder bei der Familienkasse schriftlich gemeldet haben, ab Januar 2016 kein Kindergeld mehr bekommen.

DAS STIMMT SO NICHT! Die Familienkasse wird fehlende IDs grundsätzlich nicht beanstanden, wenn diese aber nicht im Laufe des Jahres 2016 vorgelegt wird, wird der Kindergeldbescheid aufgehoben und unter die Kindergeldzahlungen nach Januar 2016 zurückgefordert.

Der Sachverhalt ist folgender:
Die Familienkasse benötigt für die Zukunft von allen Kindergeldbeziehern die Steuer-ID einschließlich der ID der kindergeldberechtigten Kinder (um den missbräuchlichen Kindergeldbezug von mehreren steuerpflichtigen Personen für die gleichen Kinder zu erschweren). Informationen zur Steuer-Identifikationsnummer finden Sie hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html

Für die Mitteilung des Steuer-ID an die Familienkasse unterscheiden sich zwei Fälle:
• Neu beantragtes Kindergeld (z.B. für Kinder die volljährig werden) erfordern ohnehin ein neues Formular, auf dem die ID eingetragen wird.
• Für „Bestands-Kunden“ (also Kindergeld welches schon gezahlt wird) muss diese eindeutige Steuernummer IM LAUFE DES JAHRES 2016 bei der Familienkasse nachgereicht werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html#faq47016

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